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Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse geweckt haben. Beiliegend finden Sie unsere Preise wie auch die AGB. Gerne nehmen wir Ihre Buchung entgegen.
Alle Preise verstehen sich pro Woche inkl. MwSt und andere Abgaben. 30% Anzahlung bei Reservierung, Rest bis 4 Wochen vor Antritt der Ferien. Endreinigung und Wäsche (obligatorisch): 60 € für Wohnung mit 4/5 Betten, 50 € für Wohnung mit 2 Betten.
PREIS/WOCHE | m2 | Betten | VORSAISON* | ZWISCHENSAISON** | HOCHSAISON*** |
Barbera | 172 | 5 | 650 € | 750 € | 850 € |
Freisa | 63 | 2 | 500 € | 580 € | 660 € |
Moscato | 103 | 4 | 570 € | 660 € | 750 e |
Cortese | 108 | 2 | 480 € | 560 € | 640 € |
Brachetto | 74 | 4 | 570 € | 660 € | 750 € |
Dolcetto | 92 | 4 | 650 € | 750 € | 850 € |
Piccola Casa | 75 | 4 | 380 € | 450 € | 520 € |
*Nebensaison 09.04.-30.04.2011; 01.10.-05.11.2011
**Zwischensaison 30.04.-02.7.2011; 27.08.-01.10.2011
***Hauptsaison 02.07.-27.8.2011
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Allgemeine Geschäftsbedingungn
1. Anmeldung und Bestätigung
1.1. Die Buchung wird mit der schriftlichen Bestätigung des Kunden verbindlich.
1.2. Der Vertrag gilt zwischen der namentlich aufgeführten Personen und der Villa Pesce für die angegebenen Maximalzahl an Personen (keine Untervermietung).
1.3. Waschemiete und Endreinigung sind obligatorisch gemäss den kommunizierten Tarifen.
2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss wird innert 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% fällig, zahlbar an die im Vertrag genannte Bankadresse. Nach Eintreffen der Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung des Vertrages.
2.2. Der restliche Preis (70%) wie auch die Kaution von 200 € werden spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise fällig. Nach Ankunft der Bezahlung erhalten Sie einen Voucher.
2.3. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung gemäß Ziffer 3.2. werden sofort fällig.
2.4. Bei kurzfristigen Buchungen ab dem 60. Tag vor Reisebeginn ist der volle Mietpreis sofort bei Buchung fällig.
3. Vertragliche Leistung
3.1. Die Leistung wird durch den Vertrag, die AGB und die Leistungsbeschreibung in unserer Website definiert.
3.2. Gas, Wasser- und Stromkosten sind im Mietpreis inbegriffen.
3.3. Die Villa Pesce bietet vor Ort durch unsere Vertrauensperson eine Betreuung, wie Sie es von einer Ferienwohnung erwarten können. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 11.4.
4. Besondere Hinweise
4.1. Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der im Katalog angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Kinder bis 2 Jahre sind davon ausgenommen. Kinderbettchen sind in limitierter Anzahl vorhanden, bitte um Reservation im Voraus.
4.2. Haustiere sind nicht erlaubt.
4.3. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Anreise hat jeweils am Samstag zwischen 15.00 und 20.00 zu erfolgen, die Abreise am Samstag morgen zwischen 08.00 und 10.00. Bitte mit unserer Vertrauensperson vor Ort einen Termin für die Abnahme reservieren.
4.4. Eine Kaution von 200 € als Sicherheit für evtl. Schäden ist bis 30 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Nach der Abreise wird bei ordnungsgemässem Zustand die Kaution innerhalb 10 Tage überwiesen. Für etwaige Ansprüche gelten die auf der Inventarliste aufgeführten Preise, für andere Schäden die effektiven Wiederbeschaffungskosten oder der effektive Reperaturaufwand. Die Reperaturen und Ersatz von Scwerden ausschliesslich durch den Vermieter ausgeführt.
4.5. Sie sind verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.
4.6. Auf den Grundstücken dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile aufgestellt werden.
4.7. Der Mieter und seine Begleitpersonen sowie Ihr Eigentum sind während des Aufenthaltes nicht durch die Villa Pesce versichert.
4.8. An der Einstellung der Heizung (Thermostat und Gasbrenner) dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Bei Problemen bitte mit unserer Person vor Ort Kontakt aufnehmen. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten werden verrechnet.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Bei Force Majeure
5.2. Änderungen und Abweichugen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.3. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Mieter/Rücktrittsgebühren
6.1. Sie können als Mieter jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem Interesse (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 16.). Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 10 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
6.3. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
6.4. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 6.5) ausgewiesenen Kosten.
6.5. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:
bei einem Rücktritt bis 46 Tage vor Reiseantritt 30% der Mietsumme
bei einem Rücktritt ab 45 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 50% der Mietsumme
bei einem Rücktritt ab 29 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt 90% der Mietsumme
bei einem Rücktritt ab 7 Tage bis 0 Tage vor Reiseantritt 100% der Mietsumme
6.6. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.
7. Umbuchung, Ersatzperson
7.1. Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Beginn der in 6.5.1 und 6.5.2 genannten Fristen eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden EUR 50,- erhoben. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins oder des Appartments. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
7.2. Bis zum Reisebeginn kann der Mieter verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Vermieter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Anforderungen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal EUR 50,- zu verlangen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
8.1. Der Vermieter kann den Mietvertrag aufgrund der Missachtung der Vertragsbestimmungen fristlos kündigen. Es entsteht in diesem Fall kein Anspruch auf Entschädigung.
9. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
9.1. Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Abhilfe/Minderung/Kündigung
10.1. Wird eine Mietleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Mieter Abhilfe verlangen. In diesem Fall wenden Sie sich unverzüglich an die unten aufgeführte Kontaktadresse, um Abhilfe zu verlangen. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Der Mieter kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Mietpreises verlangen, falls Mietleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, sind Ihnen die Schlüsselübergeber gerne behilflich, aber sie sind keine Serviceperson des Veranstalters. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich nur zwischen Ihnen und dem Vermieter. Können Ihre Beanstandungen am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Vermieter wird unverzüglich alles Mögliche unternehmen, um die Leistungsstörung zu beheben oder Ihnen eine mindestens gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen bzw. eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung seitens des Vermieters. Die Kosten für die Unterrichtung werden Ihnen bei berechtigtem Grund und Vorlage diesbezüglicher Belege erstattet.
11. Haftung
11.1. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Mieter unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Miete beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. 11.2. Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Vermieter für den einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3. Deliktische Schadenersatzansprüche: Für alle gegen den Vermieter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Miete sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Vermieter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 17) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
12.2. Ansprüche des Reisenden nach verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12.3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
13.1. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, sich zeitgerecht über alle Pass-, Zoll-, Devisen- und gesundheitlichen Bestimmungen zu informieren und diese zu erfüllen.
13.2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Miete wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters.
15. Gerichtsstand/Allgemeines
16.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
16.2. Es gilt schweizerisches Recht.
16.3. Die Vermieteradresse:
Villa Pesce
c/o Familie Middel
Hirslandweg 21
CH-4144 Arlesheim
Tel.:
Tel. :
Fax :
info@villapesce.it
http://www.villapesce.it
Alle Angaben in diesen Geschäftsbedingungen entsprechen dem Stand Januar 2011.