Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Vermietung von Ferienwohnungen durch die Villa Pesce Services GmbH im Auftrag
der Besitzer,
namentlich gültig für die Ferienwohnungen
in der Villa Pesce, Mombaruzo, Italien, dem
Ferienappartement Les Narcisses in Blonay, Schweiz und den Ferienwohnungen im Chalet Coup de Coeur
in Morgins.
Wir möchten Ihnen in unseren
Ferienwohnungen ein angenehmes Ambiente für Ferien zu zweit, mit der
Familie, Freunden und Verwandten anbieten. Unsere Vision ist es auch, eine
Umgebung des Wohlfühlens zu schaffen, wo sich jeder wie zu Hause fühlen,
den Alltag vergessen können und ein neues Gebiet und die Menschen dort
erkunden können. Um ein gutes Zusammenleben unter den Mietern zu sichern
und das Haus noch über Jahre unseren zahlreichen Gästen zur
Verfügung stellen zu können, haben wir einige Regeln aufgestellt,
welche zu beachten sind.
1.
Anmeldung und Bestätigung
1.1.
Die Buchung wird
mit der schriftlichen (E-Mail, Post) Bestätigung des Kunden verbindlich.
1.2.
Der Vertrag wird anschließend
ausgestellt und zugesandt und gilt zwischen der namentlich aufgeführten Personen
und der Villa Pesce für die angegebene Maximalzahl Personen pro Wohnung
(keine Untervermietung).
1.3.
Der Vertrag ist
innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unterschrieben an die im Vertrag
aufgeführte Adresse zu retournieren.
1.4.
Wäschemiete
und Endreinigung sind obligatorisch gemäß den kommunizierten
Tarifen.
2.
Bezahlung
2.1.
Bei
Vertragsabschluss gemäß 1.1 wird innert 30 Tagen eine Anzahlung von
30% der Mietsumme fällig. Mit dieser Zahlung wird der Mietvertrag wirksam.
Die Zahlung hat an die im Vertrag
aufgeführte Bankadresse zu erfolgen.
2.2.
Die Preise
für die Endreinigung, die Wäschepakete wie auch allfällige
andere im Mietvertrag vermerkte Kosten sind Teil der Gesamtkosten und müssen
mit dem Rest der Mietzahlung bis 40 Tage vor der Anreise überweisen werden.
2.3.
Die im Vertrag
vermerkte Kaution wird ohne Mangel bis spätestens 2 Wochen nach Abreise zurückerstattet.
3.
Vertragliche Leistung
3.1.
Die Leistung wird
durch den Mietvertrag, die AVB und die Leistungsbeschreibung in unserer Website
umschrieben.
3.2.
Gas, Wasser- und
Stromkosten sind im Mietpreis inbegriffen.
3.3.
Sie werden vor Ort
durch unsere Vertrauensperson betreut, bitte wenden Sie sich bei Fragen an
diese. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte der
Anreisebeschreibung.
3.4.
Jede Wohnung ist
mit einer Küche mit allem modernen Komfort (Geschirrspüler, Ofen,
Herd, Kühlschrank mit Gefrierfach) ausgerüstet, sowie genügend
Geschirr, Besteck, Pfannen usw. Ebenfalls ist jedes Bett mit einer Decke und
einer Zusatzdecke ausgestattet. Jede Wohnung hat ein bis zwei Bäder,
verfügt über eine Zentralheizung und teilweise über einen offenen
Kamin oder Schwedenofen gemäß der Beschreibung auf unserer Website.
4.
Hinweise zur Ferienwohnung und der Anlage
4.1.
Die
Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der pro Wohnung angegebenen und im
Vertrag aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Kinderbettchen
sind in limitierter Anzahl vorhanden und bei Bedarf im Voraus zu reservieren
sind. Der Aufenthalt von einer zusätzlichen Person, auch nur temporär
für eine Übernachtung, stellt ein Vertragsbruch dar und hat eine
sofortige Auflösung des Vertrages mit einer zusätzlichen Zahlung von
einer Wochenmiete als Busse.
4.2.
Haustiere sind nicht erlaubt.
4.3.
Die angegebenen
An- und Abreisezeiten sind verbindlich. Die Anreise hat jeweils zwischen 16.00
und 19.00 oder in Ausnahmefällen gemäß individueller Absprache zu
erfolgen,. Im Falle einer Verspätung bitten wir Sie unsere Vertrauensperson
vor Ort zu informieren. Die Übergabe der Schlüssel erfolgt nur bei
gesamten Bezahlung des vertraglich vereinbarten Mietpreises und Kaution. Wir
bitten Sie allfällige Schäden innert 12 Stunden nach Ankunft zwingend
zu melden, ansonsten diese Ihnen sonst verrechnet werden können.
4.4.
Die Abreise hat bis
spätestens zu 10.00 erfolgen. Bitte mit unserer Vertrauensperson vor Ort
einen Termin für die Abnahme reservieren. Das Schlussprotokol
hält den Zustand der Wohnung, allfällige Schäden und allenfalls
den zusätzlich zu bezahlenden Betrag, falls schon bekannt, fest.
4.5.
Sie verpflichten
sich, die Ferienwohnung inklusive Inventar und Gemeinschaftseinrichtungen mit
Sorgfalt zu benutzen Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des
Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und
Gäste entstandenen Schaden zu melden und vollumfänglich zu bezahlen.
4.6.
Auf den
Grundstücken dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile
aufgestellt werden. Das Logieren in den Wohnungen von zusätzlichen
Personen ist ebenfalls verboten.
4.7.
Der Mieter und
seine Begleitpersonen sowie Ihr Eigentum sind während des Aufenthaltes
nicht durch die Vermieter versichert.
4.8.
An der Einstellung
der Heizung (Thermostat und Gasbrenner) dürfen keine Änderungen
vorgenommen werden. Bei Problemen bitte mit unserer Vertrauensperson vor Ort
Kontakt aufnehmen. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten durch
veränderte Einstellungen werden Ihnen vollumfänglich verrechnet.
4.9.
Rauchen ist im
ganzen Haus streng verboten und wird vom Vermieter mit einer Geldbusse
bestraft. Sie können im Außenbereich rauchen, sofern die Nachbarn
nicht gestört werden. Bitte die
Zigarettenstummel entsprechend entsorgen und nicht in den Garten in den
Behältern entsorgen.
4.10.
Von 22.00 –
07.00 ist die Nachtruhe der Mitbewohner zu respektieren.
4.11.
Wir bieten Ihnen
die Möglichkeit, Bücher, Kinderbücher, Zeitschriften, Spiele und
Puzzle aus unserer Bibliothek zu leihen, bitte melden Sie sich bei unserer
Vertrauensperson und sind Sie dafür besorgt, dass diese bei Ihrer Abreise
wieder zurückgegeben werden.
5.
Reinigung
5.1.
Die Wohnung ist am
Abreisetag ordentlich und besenrein zu hinterlassen, alles Geschirr ist sauber
im Schrank zu versorgen, der Geschirrspüler und der Kühlschrank sind
geleert, alle Schränke und Kommoden sind bis auf das Inventar der Villa
Pesce leer, der Müll, Altglas, Pet und sonstige
Abfälle sind an den dafür vorgesehenen Orten im Dorf entsorgt. Falls
Sie eine zugehörige Terrasse haben ist diese ebenfalls leer zu
hinterlassen, die Sonnenschirme eingeklappt in der Wohnung zu hinterlassen. Die
Küche, insbesondere der Herd und der Ofen sind sauber zu hinterlassen.
5.2.
Bei Nichtbeachtung
von den unter 5.1. aufgeführten Punkten werden die Mehrkosten
vollumfänglich von der Kaution zurück behalten mit folgenden Tarifen:
5.2.1.1.
Müllentsorgung CHF/EUR
10.-
5.2.1.2.
Leerung Geschirrspüler
CHF/EUR
10.-
5.2.1.3.
Aufräumen Terrasse
CHF/EUR
20.-
5.2.1.4.
Spülen von
Geschirr/Pfannen CHF/EUR 10.-
5.2.1.5.
Putzen von starken
Verschmutzungen an Kochherd / Ofen nach Aufwand.
6.
Garten
6.1.
Zu den Häusern
gehört ein Außenbereich mit Garten und Sitzgelegenheiten, welche die
Mieter benutzen können. Diese sind jeweils am Abend sauber zu
hinterlassen, Abfälle zu entsorgen und das Geschirr wieder in die Wohnung
zu nehmen. Wir haben in jeder Wohnung eine Anzahl von Plastikgeschirr, welches
wir Ihnen für die Benutzung im Garten oder am Schwimmbad wo vorhanden zur
Verfügung steht.
6.2.
Falls Sie einen
Sonnenschirm gebrauchen, so sollte dieser am Abend, bei Wind und Regen
eingeklappt und unter Dach gestellt werden (Eingang Reception)
7.
Schwimmbad (wo vorhanden)
7.1. Der Zugang zum Pool ist mit
einem Schloss versehen und ist immer geschlossen zu halten. Die Benutzung des
Pools erfolgt auf eigene Gefahr und jegliche Haftung bei Badeunfällen wird
ausgeschlossen. Der Pool darf von morgens 08.00 bis abends 22.00 benutzt
werden.
7.2. Der Pool ist nur von Personen,
welche schwimmen können, zu nutzen. Kinder unter 14 dürfen den Pool
nur unter Aufsicht der Eltern / fachkundigen Person benutzen.
8.
Kaution
8.1.
Eine im Vertrag
vermerkte Kaution ist als Sicherheit für evtl. Schäden vor der
Anreise zu bezahlen.
8.2.
Nach der Abreise
wird bei ordnungsgemäßem Zustand und Verifizierung durch unser
Reinigungspersonal Kaution innerhalb von 14 Tagen überwiesen.
8.3.
Für etwaige
Ansprüche gelten die auf der Inventarliste aufgeführten Preise,
für andere Schäden die effektiven Wiederbeschaffungskosten oder der
effektive Reparaturaufwand.
8.4.
Die Reparaturen
und/oder Ersatz werden ausschließlich durch den Vermieter
ausgeführt.
9.
Höhere Gewalt
9.1.
Bei Fälle
Höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Wasserschaden, Brand oder
Zerstörung des Mietobjekts ohne Verschulden des Vermieters) vor
Mietantritt wird Ihnen der gesamte Mietpreis zurückerstattet. Es besteht aber
kein Anspruch auf Schadensersatz.
9.2.
Änderungen
und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermieter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit sie nicht erheblich sind und die Gesamtleistung nicht
beeinträchtigen. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter über
beträchtliche Änderungen oder Einschränkungen in Kenntnis zu
setzen und gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt
anzubieten.
10.
Rücktritt durch den Mieter/Rücktrittsgebühren
10.1.
Sie können
als Mieter jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten mittels
einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist das
Datum des Erhalts der
Rücktrittserklärung durch den
Vermieter (Anschrift siehe unten)
10.2.
Die
Rücktrittsgebühr beträgt pro Wohneinheit bei Stornierungen:
- bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Ferienantritt 30% der Mietsumme
- bei einem Rücktritt ab 59 Tage bis 30 Tage vor Ferienantritt 90% der
Mietsumme
- bei einem Rücktritt ab 29 Tage bis 0 Tage vor Ferienantritt 100% der
Mietsumme
10.3.
Rücktrittsgebühren
sind auch dann zu zahlen, wenn der Aufenthalt wegen nicht vom Vermieter zu
vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige
Visa, nicht angetreten wird. Der Vermieter kann keine Visa Einladungen ausstellen,
dafür ist einzig der Mieter und die Begleitpersonen verantwortlich.
10.4.
Rücktrittsgebühren
werden sofort fällig.
11.
Umbuchung, Ersatzperson
11.1.
Auf Ihren Wunsch
und bis 60 Tage vor dem Aufenthalt nimmt der Vermieter, soweit
durchführbar, vor Beginn des Aufenthaltes eine Abänderung des
Mietvertrages (Umbuchung) vor. Dafür darf der Vermieter eine
Bearbeitungsgebühr von CHF/EUR
50,- verrechnen. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins,
der Dauer des Aufenthalts oder des Appartements.
11.2.
Bis zum
Aufenthaltsbeginn kann der Mieter verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte
und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der schriftlichen
Mitteilung an den Vermieter. Dieser kann dem Wechsel in der Person
widersprechen, wenn die Ersatzperson den Anforderungen der AVB nicht genügt oder ihrer Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Vermieter
berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von pauschal CHF/EUR 50.- zu erheben,
welche sofort fällig wird.
12.
Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
12.1.
Der Vermieter und
die Vertrauensperson vor Ort können den Mietvertrag aufgrund der
Missachtung der vorliegenden Vertrags-bestimmungen jederzeit fristlos kündigen. Es entsteht in
diesem Fall kein Anspruch auf Entschädigung.
13.
Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
13.1.
Wegen der
Kündigung des Mietvertrages in Fällen höherer Gewalt gilt
folgendes:
(1) Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Vermieter als auch der Mieter
den Vertrag zurücktreten.
(2) Für die Beurteilung der Einschränkung durch höhere Gewalt
sind alleine die lokalen Regeln und
Gesetze relevant.
(3) Der Mieter erhält den Mietpreis zurück erstattet, es besteht
jedoch kein Anspruch auf Schadenersatz.
14.
Beanstandung
14.1.
Sollten Sie Grund
zu Beanstandungen haben, so ist unsere Vertrauensperson vor Ort gerne
behilflich, aber sie ist keine Serviceperson des Vermieters. Das Vertragsverhältnis
besteht ausschließlich zwischen Ihnen und dem Vermieter. Können Ihre
Beanstandungen am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so bitten
wir Sie uns unverzüglich zu informieren (Kontakt siehe unten). Wir werden
im Auftrag des Vermieters alles Mögliche unternehmen, um die
Leistungsstörung zu beheben.
15.
Haftung
15.1. Der Vermieter lehnt jegliche
Haftung ab für unbefugter und unsachgemäßer Gebrauch der
Ferienwohnung, des Gartens, des Swimmingpools, der Hebebühne (wo
vorhanden) und andere Gegenstände und Installationen.
15.2. Der Vermieter lehnt ebenfalls
jegliche Haftung für Parkschäden, Schäden an ihrem Eigentum und
Diebstahl ab.
15.3. Insbesondere wird nochmals
darauf hingewiesen, dass dort, wo ein Schwimmbad vorhanden ist, Kinder bis 14.
Jahre nur unter Beaufsichtigung von Erwachsenen den Pool benutzen dürfen.
15.4. Die Hebebühne (Lift) wird wo
vorhanden regelmäßig gewartet und darf nur von der Anzahl
angegebener Personen oder Gepäck bis zum angegebenen Maximalgewicht
gebraucht werden. Während der ganzen Fahrt ist der Knopf des Stockwerkes
oder der Rufknopf auf dem jeweiligen Stockwerk gedrückt zu halten. Kinder
unter 14 Jahren dürfen diesen Lift nicht ohne Erwachsene Begleitperson
benutzen und der Vermieter schliesst jede Haftung
aus.
16.
Datenschutz
16.1.
Die
personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden
elektronisch verarbeitet und ausschließlich für die
Vertragsabhandlung genutzt.
16.2.
Die Datenschutzerklärung
ist auf unserer Website einsehbar.
17.
Gerichtsstand/Allgemeines
17.1.
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen hat nicht
die Unwirksamkeit der gesamten AVB zur Folge. Das Gleiche gilt für den
Mietvertrag.
17.2.
Es gilt jeweils das
lokale Recht und das zuständige Gericht für den Standort der Ferienwohnung.
17.3.
Bei Verstoss gegen die allgemeine Vertragsbestimmungen und den
Mietvertrag ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger
Wirkung aufzulösen und eine angemessene Strafzahlung zu verlangen.
17.4.
Der Vermieter
behält sich das Recht vor, die AVB zu überarbeiten und anzupassen.
Der jeweils neuste Stand der AVB ist anwendbar und ist dem Internet zu
entnehmen.
18.
Die Kontakdaten ihres Vermieters
Villa Pesce Services GmbH
Hirslandweg 21
CH-4144 Arlesheim
info@villapesce.ch
http://www.villapesce.ch
Bankverbindung: Bank:
PostFinance AG, CH-3030 Bern;
IBAN CH63 0900 0000 9152 0361 5, SWIFT: POFICHBEXXX, Begünstigte: Sandra
Middel und Marc Tissot, Arlesheim